Nationaler Aktionsplan (NAP) ─ Menschenrechte, systematische Umsetzung mit der Fountain Park -Methodik
Der Nationale Aktionsplan (NAP) „Wirtschaft und Menschenrechte“ wurde in 2016 verabschiedet und setzt auf nationaler Ebene die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte um. Dabei erwartet die Bundesregierung, dass Unternehmen bis 2020 Prozesse menschenrechtlicher Sorgfalt einführen, und wird dies gemäß Ankündigung in Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern jährlich prüfen. Bei unzureichender Umsetzung durch die Unternehmen, behält sich die Bundesregierung weitere Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen vor.
Die als verbindlich beschriebenen Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten umfassen dabei:
- Eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
- Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte
- Maßnahmen zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen und Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen
- Berichterstattung
- Beschwerdemechanismus
Das Verfahren zur Ermittlung und die Überprüfung stellen Unternehmen dabei vor eine schwierige Aufgabe. Im Detail wird dazu im NAP ausgeführt, dass es dabei nicht (nur) um die „Betrachtung von Risiken für die eigene Geschäftstätigkeit geht, sondern insbesondere um menschenrechtliche Risiken für potenziell Betroffene des unternehmerischen Handelns (Beschäftigte im eigenen Betrieb, in der Lieferkette, Anwohner, Kunden etc.).“
Ferner ist neben einer systematischen Vorgehensweise auch „zu identifizieren, ob eine vertiefte Prüfung notwendig ist. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn das Risiko negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte bestimmter Gruppen besonders hoch ist und umfassendere Informationen notwendig sind, um Maßnahmen ergreifen zu können.“
Neben der Erkennung von Problemfeldern sollte eine Priorisierung vorgenommen werden, um gezielt mit Maßnahmen ansetzen zu können. Dazu wieder aus dem NAP:
„Das Unternehmen sollte vorrangig Maßnahmen zur Abhilfe entwickeln und umsetzen. Hierfür sollten Ziele formuliert und, je nach Maßnahme, intern und extern kommuniziert werden. Mit Hilfe einer Wirksamkeitskontrolle sollte das Unternehmen den Erfolg der ergriffenen Maßnahmen regelmäßig überprüfen und mit Betroffenen hierzu in einen Dialog eintreten.“
Fountain Park setzt zur pragmatischen Umsetzung Ihrer Aufgaben hinsichtlich Ermittlung und Überprüfung, eine seit vielen Jahren bewährte, webgestützte Methodik ein. Es erfolgt eine Einbindung aller relevanten Gruppen. Die anonym hinterfragten Beiträge aller Beteiligten, die im Prozess umgesetzte Priorisierung und eine professionelle Auswertung mit Handlungsempfehlungen für Maßnahmen stellen Unternehmen zügig und umfassend die erforderlichen Informationen zur Verfügung und erlauben eine zielgruppengerichtete Kommunikation. Die in regelmäßigen Zeitabständen vorgenommene Wirksamkeitsprüfung bei den Betroffenen verschafft Unternehmen den Einblick in Umsetzungsstatus und auftretende Hürden.
Mit den Ergebnissen der Fountain Park -Methodik führen wir für eine erforderliche oder gewünschte Vertiefung inhaltlich zielgerichtete Workshop- bzw. Dialogformate durch.
Die Verknüpfung zu SDGs und/oder RUG können wir ebenfalls hinsichtlich Ihrer strategischen Ausrichtung entsprechend berücksichtigen.
Sprechen Sie uns gerne an: Mit weiteren Informationen, Demos oder auch unserem Weißbuch (mit mehr Details zur Methodik) stehen wir Ihnen zur Verfügung.